Reisen mit Arzneimitteln

Beachten Sie die Hinweise in Kapitel 5 der jeweiligen Gebrauchsinformation. Sie können sich auch an die in Kapitel 6 der jeweiligen Gebrauchsinformation genannte Kontaktadresse wenden.

Sofern Sie aus medizinischen Gründen auf die Mitnahme einer großen Menge Medikamente (oder Medikamente, die als Betäubungsmittel gelten) angewiesen sind, sollten Sie stets eine aktuelle Bescheinigung Ihres Hausarztes mit sich führen, aus der Ihre besondere Situation hervorgeht. Eine solche ärztliche Bescheinigung, die bei einer Reise ins fremdsprachige Ausland in englischer Sprache verfasst sein sollte, kann helfen, bei einer etwaigen Zollkontrolle Missverständnisse zu vermeiden.
Genauer Hinweise gibt das Auswärtige Amt oder das Konsulat Ihres Reiselandes.

 

Ein Arzt darf für Patienten Betäubungsmittel in angemessener Menge verschreiben. Der Patient darf die aufgrund ärztlicher Verschreibung erworbenen Betäubungsmittel in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf aus- oder einführen. Die Mitnahme von Betäubungsmitteln durch andere Personen (z.B. Familienmitglieder) ist nicht zulässig, da Betäubungsmittel ausschließlich für den eigenen Bedarf mitgeführt werden dürfen.
Detaillierte Informationen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln durch Patienten bei Auslandsreisen finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (www.bfarm.de: Bundesopiumstelle- Betäubungsmittel – Reisen mit Betäubungsmittel).